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KI-Kennzeichnungspflicht ab 02.08. – Das müssen Unternehmen jetzt wissen

Thema Digitales Marketing
Gebloggt von Hanna Sandriesser
Gelesen in 4 Minuten
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Ab dem 2. August 2026 gelten neue KI-Kennzeichnungspflichten durch den EU AI Act. Erfahren Sie, welche Inhalte betroffen sind und wie Sie Ihr Unternehmen mit einem einfachen 3-Schritte-Workflow optimal vorbereiten.

KI-generierte Inhalte sind heute so überzeugend wie nie zuvor. Waren Deepfakes früher noch oft auf dem ersten Blick erkennbar, fällt heute selbst Expert:innen die Unterscheidung zunehmend schwer. Genau deshalb schafft die Europäische Union neue Transparenzregeln.

Neue KI-Kennzeichnungspflicht ab 02.08. – Bist du vorbereitet?

Ab dem 02. August 2026 gelten laut Artikel 50 des EU AI Acts erstmals verbindliche Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte. Für Unternehmen, Agenturen und Marketingabteilungen bedeutet das: Wer KI in seiner Kommunikation einsetzt, muss diese künftig klar kennzeichnen.

Wer die Anforderungen ignoriert, riskiert nicht nur abgelehnte Kampagnen auf diversen Plattformen, wie z.B. META oder TikTok, sondern auch drastische Bußgelder.

Die gute Nachricht: Nicht jeder Social-Media-Post benötigt künftig einen auffälligen Hinweis. Viel wichtiger sind klare interne Workflows und ein gemeinsames Verständnis darüber wann eine Kennzeichnung erforderlich ist.

Der EU AI Act kurz erklärt

Der EU AI Act ist das erste umfassende Gesetz der Europäischen Union zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Ziel ist es Transparenz zu schaffen und Nutzer:innen davor zu schützen, KI-generierte Inhalte mit echten Inhalten zu verwechseln. Der Grundgedanke lautet:

„Menschen sollen erkennen können, wenn sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte konsumieren.“

Wen betrifft die neue Kennzeichnungspflicht?

Ob Selbstständige, Handwerksbetrieb, KMU, Agentur oder internationaler Konzern – wer KI im beruflichen Kontext für die öffentliche Kommunikationsarbeit nutzt, sollte die neuen Anforderungen kennen. Privatpersonen, die KI ausschließlich für private Zwecke nutzen, sind derzeit grundsätzlich ausgeschlossen.

Welche Inhalte müssen gekennzeichnet werden?

  1. Direkte Interaktion mit KI
    Tritt ein Mensch direkt mit einem KI-System in Interaktion (z.B. KI-Chatbot oder Voicebots), muss er spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion klar und eindeutig informiert werden (z.B. „Sie chatten mit einem KI-gestützten Assistenten.“)
  2. Deepfakes & Realistische Medien
    Als Deepfake gelten KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echten Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen und dadurch als echt wahrgenommen werden könnten.  Diese Inhalte müssen direkt im Creative (z.B. durch ein Textlabel „KI-generiert“ oder über das offizielle EU-AI-Icon) markiert werden.
    • Bilder
      KI-generierte Produktbilder, Fotorealistische Visualisierungen, Werbemotive, Personen oder Szenen, die nie existiert haben
    • Videos
      KI-generierte Werbevideos, Avatare, KI-animierte Inhalte, Deepfakes
    • Audio
      KI-generierte Stimmen, Voice-over, Sprachassistenten

      In der Regel besteht keine Kennzeichnungspflicht für stilisierte Illustrationen, Cartoons, technische 3D-CAD-Visualisierungen oder reine Bildbearbeitungen, wie Farbkorrekturen oder Retuschen.
  3. KI-generierte Texte
    Bei Texten besteht keine automatische Kennzeichnungspflicht. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um Inhalte von öffentlichem Interesse handelt (z.B. Politik, Gesellschaft, Wirtschaft oder Kultur) handelt und ob der Text vor der Veröffentlichung, durch eine juristische Person, redaktionell geprüft wurde. Reine Werbetexte für Social-Media-Werbung oder Newsletter fallen in der Regel nicht unter diese Kennzeichnungspflicht.

In 3 Schritten zum zukunftssicheren KI-Workflow

  1. KI-Audit im Team durchführen
    Verschafft euch einen Überblick über alle eingesetzten KI-Tools und deren Einsatzbereiche. Beurteilt im Anschluss, wo eine Kennzeichnung relevant ist.
  2. Einheitliche KI-Kennzeichnung definieren
    Legt klare, einheitliche interne Spielregeln fest, damit jedes Teammitglied genau weiß, was wann wie zu kennzeichnen ist.
  3. Regelmäßiger Check
    Überprüft regelmäßig den Output und haltet euer Team auf dem neuesten Stand.

Unser Fazit

Der EU AI Act klingt im ersten Moment nach viel Mehraufwand und Bürokratie. Tatsächlich bietet er Unternehmen jedoch eine große Chance: Wer KI-Inhalte offen kennzeichnet, schafft Echtheit, Vertrauen und Glaubwürdigkeit bei der Zielgruppe. Der AI Act soll Unternehmen nicht davon abhalten, KI zu nutzen, ganz im Gegenteil: Er soll für mehr Transparenz und Vertrauen schaffen.Wer sich jetzt mit dem Thema beschäftigt, klare Prozesse definiert und den KI-Einsatz im Unternehmen dokumentiert, ist bestens vorbereitet.

Unsicher, ob Ihre Marketingmaßnahmen betroffen sind?

Wir unterstützen euch dabei, eure KI-Workflows zu analysieren, Kennzeichnungsrichtlinien zu definieren und eure Marketingprozesse fit für den EU AI Act zu machen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass ihr KI weiterhin effizient – und rechtskonform – einsetzen könnt.

Freunde-FAQ:

Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts. Ab diesem Zeitpunkt müssen bestimmte KI-generierte Inhalte klar als solche erkennbar sein.

Nein. Entscheidend ist die Art des Inhalts: Kennzeichnungspflichtig sind vor allem Deepfakes und realistische Bild-, Video- oder Audioinhalte sowie die direkte Interaktion mit KI-Systemen. Reine Werbetexte für Social Ads oder Newsletter fallen in der Regel nicht darunter.

KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echten Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen und deshalb als echt wahrgenommen werden könnten – etwa fotorealistische Werbemotive, KI-Avatare oder synthetische Stimmen.

In der Regel nicht. Stilisierte Illustrationen, Cartoons, technische 3D-CAD-Visualisierungen und klassische Bildbearbeitungen wie Farbkorrekturen oder Retuschen sind normalerweise ausgenommen, da sie nicht als echt missverstanden werden.

Neben empfindlichen Bußgeldern drohen praktische Konsequenzen im Alltag: Plattformen wie Meta oder TikTok können Kampagnen ablehnen, wenn KI-Inhalte nicht korrekt deklariert sind.

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